Büchsenmacherei Thorsten Werner

Makers of fine Guns and Rifles - Büchsenmachermeisterbetrieb und Jagdwaffenmanufaktur - Zielfernrohrmontagen - Jagdwaffen - Sportwaffen - Optik - Sicherheitszubehör für Ihre Person und Ihr Grundstück


Leuchtpunktvisiere / Reflexvisiere für das jagdliche und sportliche Schießen

  Leuchtpunktvisiere, Kollimatorvisiere oder auch Reflexvisiere umgangssprachlich auch kurz Red Dot, Rotpunktvisier oder Leuchtpunktzielgerät genannt sind optoelektronische Zielhilfen. Die Technik basiert auf einer elektronischen Leuchtdiode die auf eine halbdurchlässige Linse gespiegelt wird. Die Funktionsweise ist ähnlich wie beim Visieren über Kimme und Korn, nur das bei einem Rotpunktvisier nur das Auge und der rote Punkt in eine Achse gebracht werden.
Der Schütze hat nun das Gefühl, dass der Rotpunkt direkt auf das Ziel projiziert wird. Die Anvisierung erfolgt mit beiden geöffneten Augen, wobei nur das eigentliche Zielobjekt angeschaut wird und nicht der Rotpunkt selbst. Der Vorteil wenn beide Augen geöffnet sind ist klar ersichtlich, Sie haben die gesamte Umgebung im Blick, Sie sehen das Ziel und den Rotpunkt scharf, Sie können das Ziel sehr schnell erfassen. Die schnelle Zielerfassung ist gerade bei Drückjagd sehr vorteilhaft.
 


Sportwaffe: Holosight Visier Modell 552 / Eotech 552 auf Selbstladebüchse Modell Sabre Defence.



Hersteller

Sie erhalten über unsere Büchsenmacherei eine Vielzahl von Sights unterschiedlicher Hersteller.
Sollte Ihr gewünschtes Point nicht aufgelistet sein, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.






Docter

DDOpitcs

Steiner

Holosun






Nikko Stirling

Burris

Mepro Foresight

Aimpoint






Informationen zu Elektro- und Elektronikgeräten
Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/ oder Elektronikgeräte nutzen. Bitte beachten Sie diese wichtigen Hinweise im Interesse einer umwelt-gerechten Entsorgung von Altgeräten sowie Ihrer eigenen Sicherheit.
1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG:
Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Er-fassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rück-gabesysteme zu entsorgen.